Wenn für Dich eine Ausbildung in Vollzeit nicht in Frage kommt, weil Du zum Beispiel alleinerziehend bist oder einen Angehörigen pflegst, ermöglichen wir Dir gerne eine Teilzeitausbildung. Dabei kann die tägliche oder wöchentliche betriebliche Ausbildungszeit gekürzt werden, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Dauer erreicht wird.
Die Ausbildung in Teilzeit bietet Dir als Azubi viele Vorteile und lässt sich flexibel an Deine persönliche Situation anpassen. So bieten wir dir die Möglichkeit, eine qualitative Ausbildung neben deinen familiären / persönlichen Verpflichtungen zu absolvieren und einen vollwertigen Berufsabschluss zu machen. Neben der guten Vereinbarkeit von Familie und Ausbildung bist Du auch finanziell unabhängig, da Du auch in der Teilzeitausbildung eine angemessene Ausbildungsvergütung erhältst.
Wichtig: die Reduzierung der Ausbildungszeit betrifft nur die Ausbildungszeit in der Verwaltung. Auf den Besuch der Berufsschule hat die Ausbildung in Teilzeit keinen Einfluss, sodass die Anwesenheitspflicht in der Berufsschule in vollem Umfang bestehen bleibt.