2026/046 Architekt/in oder Bauingenieur/in (w/m/d)

Solaranlage (Kevin Sonntag).jpg

 

Der Landkreis Ahrweiler sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n:

Architekt/in oder Bauingenieur/in (w/m/d)

im Bereich Baugenehmigungsverfahren

in Teil-/Vollzeit, unbefristet

 

 

IHRE AUFGABEN:

  • Selbstständige Bearbeitung und Entscheidung über Bauanträge und Bauvoranfragen  
  • Fachliche Mitwirkung bei der Bauüberwachung
  • Übertragung weiterer Aufgaben bleibt vorbehalten

 

IHR PROFIL:

  • Abgeschlossenes Studium mit Diplom, Bachelor oder Master in der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen (Hochbau)
  • Kenntnisse im Bauplanungs- und Bauordnungsrecht sind von Vorteil
  • Bereitschaft zur vertieften Einarbeitung in das öffentliche Baurecht
  • Entscheidungsfreude und Durchsetzungsfähigkeit
  • Führerschein der Klasse 3 bzw. der Klasse B

 

 

UNSER ANGEBOT:

  • Ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis in Teil- oder Vollzeit mit Entgelt nach Entgeltgruppe E 11 TVöD
  • Tarifliche Jahressonderzahlung und zusätzliches Leistungsentgelt nach Tarif
  • Eine abwechslungsreiche, verantwortungsvolle und interessante Tätigkeit
  • Fortbildungsmöglichkeiten für Ihre persönliche und fachliche Weiterbildung
  • Flexible Arbeitszeiten durch Gleitzeitmodell und Ausgleich von Zeitguthaben
  • Bis zu 30 Urlaubstage im Jahr und zusätzlich freie Tage am 24. und 31.12.
  • Kinderbetreuungsmöglichkeiten in unserer betrieblichen Kindertagespflegestelle
  • Option auf Homeoffice
  • Krisensicherer Arbeitsplatz, angenehmes Arbeitsklima und familienfreundliche Arbeitsbedingungen

 

Interesse?

Bewerben Sie sich bitte papierlos bis zum 06.07.2026 unterBild Fußzeile Karriereportal.png

 

Kontakt:

Ihre Fragen beantwortet Ihnen gerne

Herr Denis Radermacher
Leiter Abt. 4.3 – Bauen

Tel.: 02641/975-450
E-Mail: Denis.Radermacher@kreis-ahrweiler.de

 

Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung besonders berücksichtigt. Entsprechend § 7 Abs. 2 Landesgleichstellungsgesetz ist eine Wahrnehmung der ausgeschriebenen Stelle auch durch mehrere Teilzeitkräfte möglich.