Beamtenanwärter/in (w/m/d) im 3. Einstiegsamt – Duales Studium Allgemeine Verwaltung (Bachelor of Arts), Studienbeginn: 01.07.2026

Der Landkreis Ahrweiler sucht:

Motivierte und engagierte Nachwuchskräfte (m/w/d)

für den Dualen Studiengang: Allgemeine Verwaltung, Beamtenanwärteinnen und -anwärter im 3. Einstiegsamt (m/w/d)
in
Teil-/Vollzeit, 3 Jahre Studiendauer

                                                                                                                                                                                    

DU BIST:

  • Aufgeschlossen und kommunikativ?
  • Offen im Umgang mit Menschen und hilfst bei Fragen gerne weiter?
  • Interessiert am Geschehen in unserem Landkreis Ahrweiler?
  • Verantwortungsbewusst?
  • Engagiert, teamfähig und motiviert?
  • Auf der Suche nach einem sinnvollen und abwechslungsreichen Ausbildungsplatz oder Studium?

 

UNSER ANGEBOT:

  • Hervorragende Übernahmechancen
  • Eine interessante, verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Ausbildung bzw. Studium
  • Krisensicherer Arbeitsplatz, angenehmes Arbeitsklima und familienfreundliche Arbeitsbedingungen
  • Bis zu 30 Urlaubstage im Jahr und zusätzlich freie Tage am 24. und 31.12.
  • Sonderurlaub zur Prüfungsvorbereitung

 

WIR BILDEN AUS:

  • ab 01.07.2026: BeamtenanwärterInnen für das 3. Einstiegsamt (früher: gehobener Dienst) im dualen Studiengang Allgemeine Verwaltung oder Verwaltungsinformatik (w/m/d)
  • ab 01.08.2026: Verwaltungsfachangestellte (w/m/d)
  • ab 01.08.2026: Fachinformatiker/in für Systemintegration (w/m/d)
  • ab 01.10.2026: Dualer Studiengang Soziale Arbeit

 

Interesse?

Bewerben Sie sich bitte papierlos bis zum 05.10.2025 unter

dasneueahrtal.png

Kontakt:

Ihre Fragen beantwortet Ihnen gerne

Frau Miriam Weltken
Ausbildungsleiterin, Abteilung 1.1 – Personal

Tel. 02641/975-136
E-Mail: miriam.weltken@kreis-ahrweiler.de

Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung besonders berücksichtigt. Entsprechend § 7 Abs. 2 Landesgleichstellungsgesetz ist eine Wahrnehmung der ausgeschriebenen Stelle auch durch mehrere Teilzeitkräfte möglich.